Spezialreinigungen

Wir bieten Ihnen die professionelle Durchführung von speziellen Feinreinigungen (KMF, Schimmelpilze) an.

Reinigung künstlicher Mineralfasern (KMF)

Die Reinigung bei einer Belastung mit künstlichen Mineralfasern aus Dämmwolle erfolgt gemäß TRGS 521. Hierbei gelten die Vorschriften der TRGS 521 zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit sogenannter „alter“ Mineralwolle, welche als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. „Alte“ Mineralwolle sind im Sinne der TRGS 521 biopersistente künstliche Minerfasern nach Anhang IV Nr. 22 der Gefahrenstoffverordnung. Nach der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährden-dere Stoffe“ sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. Bei der Demontage / Rückbau von Dämmwollen (alte sowie neue) entstehen Faserstäube. Hierbei sind speziell Faserstäube mit künstlichen anorganischen Mineralfasern mit einer Länge größer 5 μm, einem Durchmesser kleiner 3 μm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 (WHO-Fasern) ist problematisch. Derartige Fasern gelten als alveolengängig.

Die Gefährungsbeurteilung zur Entfernung sowie die Reinigung von alter KMF darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen.